Informationen zur Altölverordnung: Als Händler sind wir für die Altölverordnung verpflichtet an unsere Kunden Information zu geben. Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems -und Kühlflüssigkeiten ist verboten! Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge wieder kostenlos bei uns im Warenlager (LG Motorsport,Bernburgerstraße 8 47495 Rheinberg) abgeben bzw. einschicken (keine Übernahmen an rückfrachtkosten). Wenn Sie derartige Abfälle oder Altöle zu uns einschicken, beachten Sie bitte die Transportvorschriften des von Ihnen beauftragten Versandunternehmens,Öl gilt als Gefahrgut! Achten Sie auf eine auslaufsichere Verpackung.